Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. September 2026
Anbieter: Mike Schneider, handelnd unter FTA Media (Einzelunternehmen), Rathausgasse 6, 77654 Offenburg, info@fta-media.de.
Diese AGB gelten für individuelle Technologie- und Medienprojekte, insbesondere Softwareentwicklung, interaktive Anwendungen, Games, VR/AR, digitale Plattformen sowie damit verbundene Konzeption, Gestaltung, Produktion, Beratung und Betreuung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen FTA Media und Kunden, die beim Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Sie sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
(2) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektvertrag haben Vorrang (§ 305b BGB). Im Übrigen gelten insbesondere §§ 305 ff. und 310 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in einem Portfolio oder in Werbematerialien ist unverbindlich. Eine Anfrage über ein Kontaktformular ist zunächst eine Bitte um ein individuelles Angebot.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von FTA Media innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder beide Seiten einen Projektvertrag schließen. Ergänzend gelten §§ 145 ff. BGB.
(3) Das Angebot bestimmt insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Meilensteine und Mitwirkungspflichten. Änderungen werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan gesondert vereinbart.
§ 3 Leistungen und Projektablauf
(1) FTA Media erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen. Für konkrete Arbeitsergebnisse gelten §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), für Tätigkeiten ohne geschuldeten Erfolg §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag).
(2) Termine und Phasen ergeben sich aus dem Vertrag. Bei Verzögerungen durch fehlende Informationen, Entscheidungen, Zugänge oder Materialien stimmen die Parteien den Projektplan neu ab.
(3) Wartung, Hosting, laufende Betreuung, Drittanbieterpflege und Weiterentwicklung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt vereinbarte Inhalte, Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und prüft Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Zeit.
(2) Er stellt sicher, dass er zur Nutzung bereitgestellter Texte, Bilder, Musik, Marken, Daten und Materialien berechtigt ist.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung vergütet.
(2) Der Umsatzsteuerausweis richtet sich nach dem bei Rechnungsstellung geltenden Steuerstatus von FTA Media. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird nicht pauschal vorausgesetzt.
(3) Anzahlungen, Abschläge und Schlusszahlung ergeben sich aus dem Angebot; ergänzend gelten §§ 632a, 641, 286 und 288 BGB.
§ 6 Abnahme und Mängel
(1) Bei abnahmefähigen Werkleistungen stellt FTA Media das Werk zur Prüfung bereit. Der Kunde erklärt die Abnahme oder benennt Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung (§ 640 Abs. 1 BGB).
(2) Die Abnahme kann unter den Voraussetzungen von § 640 Abs. 2 BGB auch nach angemessener Fristsetzung eintreten.
(3) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere §§ 633 bis 639 BGB.
§ 7 Nutzungsrechte und Projektdateien
(1) Nutzungsrechte richten sich nach dem Angebot; bei fehlender Festlegung nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG).
(2) Für Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. FTA Media kann nur Rechte übertragen, über die es verfügt.
(3) Quellcode, offene Projektdateien, Rohmaterial, Build-Dateien und Zugänge werden nach Maßgabe des Angebots übergeben. Ergänzend gelten §§ 69a ff. UrhG.
§ 8 Kündigung und Vertragsende
Kündigung und Abrechnung richten sich nach Vertrag und Gesetz, bei Werkverträgen insbesondere § 648 BGB. Laufzeiten und Kündigungsfristen für Betreuung, Wartung und Hosting werden individuell vereinbart.
§ 9 Individuelle B2B-Entwicklung, Widerruf und Projektabbruch
(1) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB haben kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g BGB.
(2) Individuelle Software, Anwendungen, Games, VR/AR-Projekte und andere digitale Werke werden nach vereinbarten Anforderungen entwickelt. Der spätere Wunsch, ein Projekt nicht zu nutzen oder fortzuführen, beseitigt den Vergütungsanspruch nicht.
(3) Bei Kündigung vor Fertigstellung gilt § 648 BGB; ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger oder böswillig unterlassener Erwerb werden angerechnet. § 648a BGB bleibt unberührt.
(4) Ein fertiggestelltes Werk darf nicht allein wegen entfallenen Nutzungsinteresses abgelehnt werden. Gesetzliche Abnahme- und Mängelrechte bleiben unberührt (§§ 640, 641 BGB).
§ 10 Haftung
FTA Media haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 11 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.